Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für für uns höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten frühzeitig zu erfahren und diesem umgehend nachzugehen. Sie möchten uns konkrete Gesetzesverstöße (z. B. gegen EU-Whistleblowerrichtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz (WBRL / HinSchG-E), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) oder Verdachtsmomente in Zusammenhang mit der BAUMGARTEN Firmengruppe melden? Dafür steht Ihnen auf dieser Plattform unser Hinweisgeberformular zur Verfügung.
Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln dieses mit höchster Priorität.
Mögliches Fehlverhalten kann unter anderem folgende Bereiche betreffen:
- Wirtschaftsdelikte (Korruption, Betrug, Veruntreuung, Diebstahl, usw.)
- Umweltschutz, Gesundheit
- Verstöße gegen das Kartell- und das Wettbewerbsrecht, Geldwäsche
- Menschenrechte, Verstöße gebgen Sozialstandards und Arbeitsrechte
- Verstöße gegen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
- Verstösse gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Kundenbeschwerden
- Sonstiges
Jeder hinweisgebenden Person, die einen Compliance-Verstoß in guter Absicht meldet, wird eine vertrauliche Behandlung der Meldung und der persönlichen Daten zugesichert. Ausschließlich unser Compliance-Beauftragter erhält Ihre Nachricht.
Sie haben die Möglichkeit, anonym zu bleiben und sind weder verpflichtet, Ihren Namen, noch sonstige persönliche Daten zu nennen. Diese können entsprechend auch nicht zurückverfolgt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir auf die Nennung Ihrer E-Mailadresse angewiesen sind, um weiterführende Informationen von Ihnen zu erfragen. Rückfragen sind häufig sinnvoll, um den Missstand angemessen aufklären und weitere Schritte gehen zu können.
Bei einem anonymen Hinweis ist uns dies je nach Vorfall nur eingeschränkt möglich.Wir stellen sicher, dass keine Maßnahmengegen Sie ergriffen werden, weil Sie einen Verstoß gemeldet oder bei einer Untersuchung mitgewirkt haben, sofern kein Missbrauch durch Sie selbst vorliegt. Das Unternehmen wird die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Ihre Rechte und die des Beschuldigten, beachten.
Hinweise werden nur zum Zwecke der Ermittlung und etwaigen Ahndung von Verstößen verwendet. Der Beschuldigte wird über Anschuldigungen zu seiner Person informiert, sobald dies die Ermittlungen nicht mehr gefährdet.
Nicht mehr benötigte Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen oder spätestens nach 12 Monaten gelöscht.
Vielen Dank, dass Sie uns helfen, ein faires Miteinander sicherzustellen!